Fibrinogenbestimmung nach Clauss

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Fibrinogenbestimmung nach Clauss“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3933
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Fibrinogenbestimmung nach Clauss

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert funktionelles Fibrinogen als Gerinnungsfaktor und Akutphaseprotein und hilft, Verbrauch, Synthesestörung und ausgeprägte Entzündungsreaktion einzuordnen. Die Labordiagnostik umfasst fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Blutung, Verbrauchskoagulopathie, Leberfunktionsstörung oder gezielter Gerinnungsüberwachung; der Clauss-Wert ist mit übriger Gerinnung und Klinik zu bewerten. Erforderliche Kernleistung: Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur für die tatsächliche koagulometrische Bestimmung nach Clauss.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Fibrinogen nach Clauss, Fibrinogen koagulometrisch, DIC Labor Fibrinogen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 3933. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 3933KernpositionFibrinogen nach Clauss, koagulometrisch. Nur für die tatsächliche koagulometrische Bestimmung nach Clauss; andere Methoden haben andere Leistungslegenden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Fibrinogenbestimmung nach Clauss“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 3933: Nur für die tatsächliche koagulometrische Bestimmung nach Clauss; andere Methoden haben andere Leistungslegenden.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Fibrinogenbestimmung nach Clauss“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3933 (Nur für die tatsächliche koagulometrische Bestimmung nach Clauss; andere Methoden haben andere Leistungslegenden.). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.