Quantitative Bestimmung von IgA, IgG und/oder IgM

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Quantitative Bestimmung von IgA, IgG und/oder IgM“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3571
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Quantitative Bestimmung von IgA, IgG und/oder IgM

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert IgG, IgA und/oder IgM, um Antikörpermangel, polyklonale Immunaktivierung und monoklonal verdächtige Konstellationen einzuordnen. Die Versorgung umfasst igA, IgG, IgM Bestimmung mittels Ligandenassay, ggf. Doppelbestimmung und Bezugskurve, oder Immundiffusion. Je Immunglobulin.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rezidivierenden Infektionen, Verdacht auf Immundefekt oder Plasmazellerkrankung sowie vor und unter immunglobulinsenkender Therapie; nur tatsächlich bestimmte Klassen werden angesetzt. Erforderliche Kernleistung: Quantitative Bestimmung von IgA, IgG beziehungsweise IgM; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Immunglobuline quantitativ, IgA IgG IgM, Immunglobulinbestimmung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 3571. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme; Entnahmen aus einer bereits liegenden Kanüle oder einem liegenden Katheter sind nicht gesondert berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 3571KernpositionIgA, IgG, IgM Bestimmung mittels Ligandenassay, ggf. Doppelbestimmung und Bezugskurve, oder Immundiffusion. Je Immunglobulin. Je tatsächlich bestimmtem Immunglobulin IgA, IgG oder IgM; nicht pauschal dreimal ohne dokumentierte Einzelbestimmungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Quantitative Bestimmung von IgA, IgG und/oder IgM“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 3571: Je tatsächlich bestimmtem Immunglobulin IgA, IgG oder IgM; nicht pauschal dreimal ohne dokumentierte Einzelbestimmungen.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Quantitative Bestimmung von IgA, IgG und/oder IgM“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3571 (Je tatsächlich bestimmtem Immunglobulin IgA, IgG oder IgM; nicht pauschal dreimal ohne dokumentierte Einzelbestimmungen.). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.