TSH und freies T4 zur dokumentierten Schilddrüsenfunktionskontrolle

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „TSH und freies T4 zur dokumentierten Schilddrüsenfunktionskontrolle“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für TSH und freies T4 zur dokumentierten Schilddrüsenfunktionskontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft Regelkreis und freie Hormonlage, um eine unter Immun- oder Tumortherapie neu auftretende Hypo- beziehungsweise Hyperthyreose früh zu erkennen. Die Verlaufskontrolle umfasst hormonbestimmung mittels Ligandenassay.

Wann ist sie anwendbar?

Vor und unter schilddrüsenrelevanter Systemtherapie sowie bei passenden Symptomen oder auffälligem Vorwert; Kontrollabstand und Zusatzparameter folgen Therapie und Befund. Erforderliche Kernleistungen: Hormonbestimmung mittels Ligandenassay; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlich durchgeführter TSH-Bestimmung mittels Ligandenassay.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Immuntherapie Schilddrüsenlabor, Checkpoint TSH fT4, TSH und freies T4, Immuntherapie Thyreoiditis Labor.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 4030, GOÄ-Nr. 4023.H4. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 4030KernpositionHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Nur bei tatsächlich durchgeführter TSH-Bestimmung mittels Ligandenassay.
GOÄ-Nr. 4023.H4KernpositionHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Nur bei tatsächlich durchgeführter fT4-Bestimmung mittels Ligandenassay; H4-Höchstwert nach Nr. 3633.H beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „TSH und freies T4 zur dokumentierten Schilddrüsenfunktionskontrolle“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 4030: Nur bei tatsächlich durchgeführter TSH-Bestimmung mittels Ligandenassay.

GOÄ-Nr. 4023.H4: Nur bei tatsächlich durchgeführter fT4-Bestimmung mittels Ligandenassay; H4-Höchstwert nach Nr. 3633.H beachten.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „TSH und freies T4 zur dokumentierten Schilddrüsenfunktionskontrolle“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 4030 (Nur bei tatsächlich durchgeführter TSH-Bestimmung mittels Ligandenassay.); GOÄ-Nr. 4023.H4 (Nur bei tatsächlich durchgeführter fT4-Bestimmung mittels Ligandenassay; H4-Höchstwert nach Nr. 3633.H beachten.). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.