Liquorzellzählung und morphologische Differenzierung
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Liquorzellzählung und morphologische Differenzierung“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bestimmt Zellzahl und Zellmorphologie im Liquor, um entzündliche, infektiöse und maligne meningeale Prozesse voneinander abzugrenzen. Die Labordiagnostik umfasst morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch und Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch.
Wann ist sie anwendbar?
Bei neurologischer Symptomatik oder konkretem Verdacht auf Meningitis, Neuroinflammation beziehungsweise meningeale Tumorbeteiligung; rasche, schonende Probenverarbeitung ist entscheidend. Erforderliche Kernleistungen: Liquorzellzählung und morphologische Differenzierung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Liquorzellzahl, Liquor Differenzial, Liquorzellausstrich, Liquorzytologie Zellzählung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 3669, GOÄ-Nr. 3670, GOÄ-Nr. 3671. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3669 | Kernposition | Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch. Nur bei tatsächlich mikroskopisch bestimmter Erythrozytenzahl im Liquor. |
| GOÄ-Nr. 3670 | Kernposition | Leukozytenzahl (Liquor), mikroskopisch. Nur bei tatsächlich mikroskopisch bestimmter Leukozytenzahl im Liquor. |
| GOÄ-Nr. 3671 | Kernposition | Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch. Nur bei tatsächlich mikroskopisch durchgeführter morphologischer Differenzierung des Liquorzellausstrichs; nicht mit der Krebszytologie nach Nr. 4852 gleichsetzen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Liquorzellzählung und morphologische Differenzierung“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode
medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer
GOÄ-Nr. 3669: Nur bei tatsächlich mikroskopisch bestimmter Erythrozytenzahl im Liquor.
GOÄ-Nr. 3670: Nur bei tatsächlich mikroskopisch bestimmter Leukozytenzahl im Liquor.
GOÄ-Nr. 3671: Nur bei tatsächlich mikroskopisch durchgeführter morphologischer Differenzierung des Liquorzellausstrichs; nicht mit der Krebszytologie nach Nr. 4852 gleichsetzen.
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Liquorzellzählung und morphologische Differenzierung“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3669 (Nur bei tatsächlich mikroskopisch bestimmter Erythrozytenzahl im Liquor.); GOÄ-Nr. 3670 (Nur bei tatsächlich mikroskopisch bestimmter Leukozytenzahl im Liquor.); GOÄ-Nr. 3671 (Nur bei tatsächlich mikroskopisch durchgeführter morphologischer Differenzierung des Liquorzellausstrichs; nicht mit der Krebszytologie nach Nr.…). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.
2.
Die Kernposition wird trotz unvollständigem Leistungsinhalt allein aus dem Behandlungstitel übernommen.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Onkologie und Hämatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
