Palliativmedizinischer Hausbesuch
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Palliativmedizinischer Hausbesuch“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lindert belastende Symptome, klärt erreichbare Behandlungsziele und koordiniert medizinische sowie psychosoziale Unterstützung in einer fortgeschrittenen Erkrankungssituation. Die ärztliche Bewertung umfasst besuch.
Wann ist sie anwendbar?
Bei nicht heilbarer fortgeschrittener Erkrankung mit relevantem Symptom- oder Koordinationsbedarf; Maßnahmen richten sich nach Patientenwillen, Dringlichkeit und vorhandenen Versorgungsstrukturen. Erforderliche Kernleistung: Besuch; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
In der Palliativversorgung sind der eigenständige ärztliche Leistungsinhalt, Dauer, Behandlungsziel und die Abgrenzung von Beratung, Koordination, Untersuchung und Verweilen ausschlaggebend. Im Mittelpunkt stehen hier Palliativbesuch, Hausbesuch Tumorpatient, Besuch Hospiz, Besuch Palliativpatient.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 50. GOÄ-Nr. 34 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 50 | Kernposition | Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 34 | Bedingt / alternativ | Erörterung (≥20 Min.) Auswirkungen lebensverändernder/lebensbedrohender Erkrankung, ggf. OP-Planung & Risikobewertung, inkl. Beratung, ggf. mit Bezugspersonen. Nur zusätzlich, wenn eigenständiger Anlass und vollständige Leistungslegende der Nr. 34 erfüllt und dokumentiert sind; Nrn. 1, 3, 4 und 15 dann ausgeschlossen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Palliativmedizinischer Hausbesuch“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
palliatives Behandlungsziel, Symptomlast und eigenständige ärztliche Maßnahmen
Dauer, Gesprächspartner, Koordination und gegebenenfalls persönliches Verweilen
GOÄ-Nr. 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Palliativmedizinischer Hausbesuch“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 50 (Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Beratung, Koordination oder Verweilen werden ohne eigenständigen Inhalt und erforderlichen Zeitnachweis nebeneinander angesetzt.
2.
Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 34 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Weitere Kombinationen lassen sich über die verlinkten GOÄ-Detailseiten erschließen.
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
