Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ in Betracht?
Für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1871 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ stehen radikale Prostatektomie, Prostatakarzinom, A1871. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1871 | Kernposition | BÄK-Komplexleistung; A1870 bis A1873 sind ausschließlich alternativ nach tatsächlichem Leistungsumfang. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
BÄK-Komplexleistung; A1870 bis A1873 sind ausschließlich alternativ nach tatsächlichem Leistungsumfang.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung ohne Neurolyse“ sowie „Radikale Prostatektomie ohne Lymphknotenentfernung mit Neurolyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: radikale Prostatektomie, Prostatakarzinom, A1871
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. A1871: BÄK-Komplexleistung; A1870 bis A1873 sind ausschließlich alternativ nach tatsächlichem Leistungsumfang.
Tumorstadium
Lymphknotenstatus
Neurolyse/Nerverhalt
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1871 (BÄK-Komplexleistung; A1870 bis A1873 sind ausschließlich alternativ nach tatsächlichem Leistungsumfang). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1871. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung und Neurolyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung ohne Neurolyse“ sowie „Radikale Prostatektomie ohne Lymphknotenentfernung mit Neurolyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
