Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten

Urologie · Uroonkologie

FachgruppeUrologie
ThemenbereichUroonkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. A1881
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551
GOÄ-Abrechnung für Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen malignen Nierentumor organerhaltend und bewahrt möglichst viel funktionsfähiges Parenchym bei onkologisch ausreichender Resektion. Der Eingriff umfasst organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei lokalisiertem resektablem Nierentumor und geeigneter Anatomie; Tumorgröße, Lage, Nierenreserve und gegebenenfalls Lymphknotenverdacht bestimmen den Umfang. Erforderliche Kernleistung: Organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1881KernpositionOrganerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors mit regionaler Lymphknotenentfernung. BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzialblutbild – nur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1881

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1843
Analoge Leistung: partielle_nephrektomie_mit_lk
GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 3550

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ sowie „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. A1881: BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843.

Tumorresektion

regionäre Lymphknotenfelder

Ischämiezeit

Blutverlust

Präparate

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.