Welche GOÄ-Ziffern sind für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichUroonkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. A1881
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ in Betracht?

Für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1881 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ stehen Nierenteilresektion, Lymphknoten, Nierenzellkarzinom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1881KernpositionBÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A1881

Kernposition der Kombination

BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843.

Analog bewertet zu: 1843
Analoge Leistung: partielle_nephrektomie_mit_lk
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Erforderlicher Zusammenhang: 3550

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorresektion
regionäre Lymphknotenfelder
Ischämiezeit
Blutverlust
Präparate

Wie grenzt sich „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ sowie „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nierenteilresektion, Lymphknoten, Nierenzellkarzinom

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. A1881: BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843.

Tumorresektion

regionäre Lymphknotenfelder

Ischämiezeit

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1881 (BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1843). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

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Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung

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Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1881 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1881. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ sowie „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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