Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichUroonkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1843
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ in Betracht?

Für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1843 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ stehen Nierentumor, Nephrektomie, regionäre Lymphknoten, 1843. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1843KernpositionNephrektomie einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebietes

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1843

Kernposition der Kombination

Nephrektomie einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebietes

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“?

Hinweise zur Kombination

Eine zusätzlich selbständig medizinisch notwendige Adrenalektomie nach Nr. 1858 ist manuell nach Zielleistungsprinzip und tatsächlichem Operationsumfang zu prüfen; sie wurde nicht pauschal in die Kette aufgenommen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorbefund
Operationszugang
Umfang der Lymphknotenentfernung
Resektionsbefund

Wie grenzt sich „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nierentumor, Nephrektomie, regionäre Lymphknoten, 1843

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1843: Nephrektomie einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebietes

Tumorbefund

Operationszugang

Umfang der Lymphknotenentfernung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1843 (Nephrektomie einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionalen…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1843 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1843. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumornephrektomie ohne Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“ sowie „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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