Welche GOÄ-Ziffern sind für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ in Betracht?
Für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1880 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ stehen Nierenteilresektion, Nierenzellkarzinom, organerhaltend. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1880 | Kernposition | BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1842. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1842.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ sowie „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nierenteilresektion, Nierenzellkarzinom, organerhaltend
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. A1880: BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1842.
Tumorgröße/-lage
Resektionsgrenzen
Ischämiezeit
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1880 (BÄK-Analogbewertung entsprechend Nr. 1842). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Totale retroperitoneale Lymphadenektomie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1880. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“ sowie „Tumornephrektomie mit Entfernung des regionalen Lymphstromgebiets“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
