Welche GOÄ-Ziffern sind für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ in Betracht?
Für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1809 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ stehen retroperitoneale Lymphadenektomie, Hodentumor, Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1809 | Kernposition | Totale retroperitoneale Lymphadenektomie |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Totale retroperitoneale Lymphadenektomie
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: retroperitoneale Lymphadenektomie, Hodentumor, Lymphknoten
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1809: Totale retroperitoneale Lymphadenektomie
Indikation und Lymphknotenfelder
Gefäß-/Nervenschonung
Präparate
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1809 (Totale retroperitoneale Lymphadenektomie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung ohne Lymphknoten
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphknotenentfernung ohne Neurolyse
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1809. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
