Welche GOÄ-Ziffern sind für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichUroonkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1809
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ in Betracht?

Für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1809 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ stehen retroperitoneale Lymphadenektomie, Hodentumor, Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1809KernpositionTotale retroperitoneale Lymphadenektomie
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1809

Kernposition der Kombination

Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Erforderlicher Zusammenhang: 3550

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Lymphknotenfelder
Gefäß-/Nervenschonung
Präparate
Blutverlust/Drainagen

Wie grenzt sich „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: retroperitoneale Lymphadenektomie, Hodentumor, Lymphknoten

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1809: Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

Indikation und Lymphknotenfelder

Gefäß-/Nervenschonung

Präparate

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1809 (Totale retroperitoneale Lymphadenektomie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1809 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1809. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Totale retroperitoneale Lymphadenektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Maligner Nierentumor – organerhaltende Entfernung mit regionalen Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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