Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5600
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ in Betracht?

Für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5600 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ stehen Radiojodtherapie, Radioiodtherapie, I-131, Hyperthyreose, Autonomie, Morbus Basedow. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5600KernpositionRadiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
GOÄ-Nr. 5606Bedingt / alternativNur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.
GOÄ-Nr. 5607Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung auf Basis von Messungen der Kinetik.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5600

Kernposition der Kombination

Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen

GOÄ 5606

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.

GOÄ 5607

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung auf Basis von Messungen der Kinetik.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Tumorszintigraphie“ sowie „Radiojodtest vor Radiojodtherapie mit mindestens drei Messzeitpunkten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Radiojodtherapie, Radioiodtherapie, I-131, Hyperthyreose

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5600: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5600

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5600 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5600). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5606 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept. Die verwendete Auslage Therapeutisches Radioiod wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5606 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ganzkörper-Tumorszintigraphie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Radiojodtest vor Radiojodtherapie mit mindestens drei Messzeitpunkten

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5600 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5600. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Tumorszintigraphie“ sowie „Radiojodtest vor Radiojodtherapie mit mindestens drei Messzeitpunkten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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