Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5603
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ in Betracht?

Für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5603 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ stehen Knochenmetastasen, Radium-223, Strontium-89, Samarium-153, Schmerztherapie, Radionuklidtherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5603KernpositionBehandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika
GOÄ-Nr. 5606Bedingt / alternativNur bei tatsächlich erbrachter individueller Therapieradioaktivitätsbestimmung.
GOÄ-Nr. 5607Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5603

Kernposition der Kombination

Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika

GOÄ 5606

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich erbrachter individueller Therapieradioaktivitätsbestimmung.

GOÄ 5607

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörperskelettszintigraphie“ sowie „Ganzkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Knochenmetastasen, Radium-223, Strontium-89, Samarium-153

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5603: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5603

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5603 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5603). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5606 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich erbrachter individueller Therapieradioaktivitätsbestimmung. Die verwendete Auslage Knochenaffines therapeutisches Radiopharmazeutikum wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5606 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich erbrachter individueller Therapieradioaktivitätsbestimmung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5603 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5603. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Radionuklidtherapie schmerzhafter Knochenmetastasen mit knochenaffinem Radiopharmazeutikum“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörperskelettszintigraphie“ sowie „Ganzkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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