Welche GOÄ-Ziffern sind für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5605
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ in Betracht?

Für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5605 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ stehen PRRT, Lutetium-177, Lu-177-DOTATATE, Lu-177-DOTATOC, PSMA-Therapie, Lu-177-PSMA. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5605KernpositionTumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
GOÄ-Nr. 5606Bedingt / alternativNur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.
GOÄ-Nr. 5607Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5605

Kernposition der Kombination

Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern

GOÄ 5606

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.

GOÄ 5607

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Tumor-PET mit quantifizierender Auswertung“ sowie „Ganzkörper-Tumor-PET ohne quantifizierende Auswertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PRRT, Lutetium-177, Lu-177-DOTATATE, Lu-177-DOTATOC

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5605: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5605

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5605 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5605). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5606 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept. Die verwendete Auslage Therapeutisches rezeptor-/ligandengerichtetes Radiopharmazeutikum wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5606 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Ganzkörper-Tumor-PET mit quantifizierender Auswertung

Dazu gehören:

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Ganzkörper-Tumor-PET ohne quantifizierende Auswertung

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Tumor-PET einer Körperregion mit quantifizierender Auswertung

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5605 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5605. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Tumor-PET mit quantifizierender Auswertung“ sowie „Ganzkörper-Tumor-PET ohne quantifizierende Auswertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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