Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors
Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Transportiert therapeutische Strahlung über einen tumorspezifischen Rezeptor oder Liganden gezielt in exprimierendes Tumorgewebe und behandelt zugleich mehrere Herde systemisch. Die Labordiagnostik umfasst rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors.
Wann ist sie anwendbar?
Bei nachgewiesener Zielstruktur, geeigneter Organreserve und gesicherter onkologischer Indikation; Dosimetrie, Nieren-/Knochenmarkrisiko und Strahlenschutz sind zu berücksichtigen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5605 | Kernposition | Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern |
| GOÄ-Nr. 5606 | Bedingt / alternativ | Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts – einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen. Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept. |
| GOÄ-Nr. 5607 | Bedingt / alternativ | Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität. Nur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Therapeutisches rezeptor-/ligandengerichtetes Radiopharmazeutikum. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Tumor-PET mit quantifizierender Auswertung“ sowie „Ganzkörper-Tumor-PET ohne quantifizierende Auswertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5605: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5605
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Therapeutisches rezeptor-/ligandengerichtetes Radiopharmazeutikum. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5606 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
