Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5605
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5606 und GOÄ-Nr. 5607
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Transportiert therapeutische Strahlung über einen tumorspezifischen Rezeptor oder Liganden gezielt in exprimierendes Tumorgewebe und behandelt zugleich mehrere Herde systemisch. Die Labordiagnostik umfasst rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nachgewiesener Zielstruktur, geeigneter Organreserve und gesicherter onkologischer Indikation; Dosimetrie, Nieren-/Knochenmarkrisiko und Strahlenschutz sind zu berücksichtigen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Rezeptor- oder ligandengerichtete Radionuklidtherapie eines Tumors.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5605KernpositionTumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
GOÄ-Nr. 5606Bedingt / alternativQuantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts – einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen. Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.
GOÄ-Nr. 5607Bedingt / alternativPosttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität. Nur bei tatsächlich durchgeführter posttherapeutischer Herddosisbestimmung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenTherapeutisches rezeptor-/ligandengerichtetes Radiopharmazeutikum. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ganzkörper-Tumor-PET mit quantifizierender Auswertung“ sowie „Ganzkörper-Tumor-PET ohne quantifizierende Auswertung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5605: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5605

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Therapeutisches rezeptor-/ligandengerichtetes Radiopharmazeutikum. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5606 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich erbrachter quantitativer Bestimmung der Therapieradioaktivität für ein individuelles Dosiskonzept.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.