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GOÄ-Ziffer: 5369
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374
Einfachsatz
× 1
174.86 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
314.75 €
Höchstsatz
× 2.5
437.15 €
Wichtig:
Die im einzelnen erbrachten Leistungen müssen auf der Rechnung aufgeführt werden.
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