Mehrregionen-CT beziehungsweise Ganzkörper-CT mit Höchstwert Nr. 5369
Radiologie · Computertomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst mehrere anatomische Regionen in einem abgestimmten CT-Protokoll und beurteilt Verteilung beziehungsweise Verlauf einer systemischen, onkologischen oder traumatischen Erkrankung. Die Bildgebung umfasst höchstwert für mehrere Leistungen nach Nrn. 5370 bis 5374.
Wann ist sie anwendbar?
Bei regionenübergreifender Fragestellung mit Konsequenz für Staging, Verlauf oder Akutversorgung; jede einbezogene Region, Zusatzserie und Kontrastphase muss medizinisch erforderlich sein. Erforderliche Kernleistung: Höchstwert für mehrere Leistungen nach Nrn. 5370 bis 5374; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5369 | Kernposition | Höchstwert für mehrere Leistungen nach Nrn. 5370 bis 5374. Nur wenn in derselben Sitzung mindestens zwei selbständige CT-Leistungen nach Nrn. 5370 bis 5374 erbracht wurden. Die Einzelleistungen in der Rechnung angeben, aber nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Ergänzende CT-Serie. Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse. Je qualifizierend analysierter zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung einmal möglich; count_by_underlying_service beachten. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Jede weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang. Nur für eine tatsächliche weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang nach Nr. 346 abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Protokollabhängige Varianten
Mögliche zugrunde liegende Leistungen
Mindestzahl verschiedener Grundleistungen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „CT der gesamten Aorta“ sowie „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5369: Nur wenn in derselben Sitzung mindestens zwei selbständige CT-Leistungen nach Nrn. 5370 bis 5374 erbracht wurden. Die Einzelleistungen in der Rechnung angeben, aber nicht zusätzlich berechnen.
rechtfertigende Indikation je Region
zugrunde liegende CT-Einzelleistungen
Serien und Kontrastphasen
qualifizierende Analysen je Region
Gesamtbefund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
