CT von Abdomen und/oder Becken

Radiologie · Computertomographie

AbrechnungsfallCT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie
FachgruppeRadiologie
ThemenbereichComputertomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5372
GOÄ-Abrechnung für CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Untersucht Abdomen beziehungsweise Becken im CT und ergänzt nur bei passender Fragestellung ein angiographisches Gefäßprotokoll oder eine virtuelle Kolondarstellung. Die Bildgebung umfasst computertomographie im Abdominalbereich.

Wann ist sie anwendbar?

Bei definierter abdominaler, vaskulärer oder kolorektaler Frage; CT-Angiographie und virtuelle Kolonographie erfordern jeweils ein eigenes Protokoll und dürfen nicht als routinemäßige Erweiterung verstanden werden. Erforderliche Kernleistung: Computertomographie im Abdominalbereich; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5372KernpositionComputertomographie im Abdominalbereich, einschließlich Becken soweit vom Untersuchungsumfang erfasst
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie. Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputergestützte Analyse einschließlich gegebenenfalls 3D-Rekonstruktion. Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal.
GOÄ-Nr. 344Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe.
GOÄ-Nr. 345Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten Dauer. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346.
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel. Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativJede weitere intravenöse Hochdruckeinbringung bei liegendem Zugang. Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5376

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1
GOÄ 344

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ct_iv_contrast
GOÄ 345

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ct_iv_contrast
GOÄ 346

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ct_iv_contrast
GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 346

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5372: Computertomographie im Abdominalbereich, einschließlich Becken soweit vom Untersuchungsumfang erfasst

Region und Phasen

Kontrastmittel

3D-/Gefäß-/Kolonanalyse sofern berechnet

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.