Welche GOÄ-Ziffern sind für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ in Betracht?
Für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5372 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 344, GOÄ-Nr. 345 und GOÄ-Nr. 346 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ stehen CT Abdomen, CT Becken, CTA Abdomen, virtuelle Kolonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5372 | Kernposition | Computertomographie im Abdominalbereich, einschließlich Becken soweit vom Untersuchungsumfang erfasst |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe. |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346. |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Computertomographie im Abdominalbereich, einschließlich Becken soweit vom Untersuchungsumfang erfasst
Bedingte oder alternative Position
Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346.
Bedingte oder alternative Position
Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: CT Abdomen, CT Becken, CTA Abdomen, virtuelle Kolonographie
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5372: Computertomographie im Abdominalbereich, einschließlich Becken soweit vom Untersuchungsumfang erfasst
Region und Phasen
Kontrastmittel
3D-/Gef äß-/Kolonanalyse sofern berechnet
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5372 (Computertomographie im Abdominalbereich, einschließlich Becken soweit vom Untersuchungsumfang erfasst). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5376 gilt zusätzlich: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
CT der gesamten Aorta
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5372 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 344, GOÄ-Nr. 345 und GOÄ-Nr. 346 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5372. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
