Welche GOÄ-Ziffern sind für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ in Betracht?
Für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5371 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 344, GOÄ-Nr. 345 und GOÄ-Nr. 346 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ stehen CT Thorax, CT Hals, Herz CT, Koronar CT, CCTA. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5371 | Kernposition | Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe. |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346. |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich
Bedingte oder alternative Position
Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346.
Bedingte oder alternative Position
Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Protokollabhängige Varianten
Wie grenzt sich „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: CT Thorax, CT Hals, Herz CT, Koronar CT
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5371: Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich
Region und Protokoll
bei Herz-CT EKG-Synchronisation und Herzfrequenz
Kontrastmittelgaben
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5371 (Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5376 gilt zusätzlich: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA
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CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie
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CT der gesamten Aorta
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5371. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
