CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT
Radiologie · Computertomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt Hals- und Thoraxstrukturen im passenden CT-Untersuchungsgebiet dar und ergänzt eine Herz- beziehungsweise Koronar-CT nur bei eigenständiger kardialer Fragestellung und dafür geeigneter Akquisition. Die Bildgebung umfasst computertomographie im Hals- beziehungsweise Thoraxbereich.
Wann ist sie anwendbar?
Bei begründeter Erkrankung von Hals, Mediastinum, Lunge, Thoraxwand oder Herz; Untersuchungsregion, Kontrastphase, EKG-Synchronisation und zusätzliche Koronardarstellung müssen aus der konkreten Verdachtsdiagnose folgen. Erforderliche Kernleistung: Computertomographie im Hals- beziehungsweise Thoraxbereich; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5371 | Kernposition | Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Ergänzende CT-Serie. Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse einschließlich gegebenenfalls 3D-Rekonstruktion. Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe. |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten Dauer. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346. |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel. Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Jede weitere intravenöse Hochdruckeinbringung bei liegendem Zugang. Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Protokollabhängige Varianten
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5371: Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich
Region und Protokoll
bei Herz-CT EKG-Synchronisation und Herzfrequenz
Kontrastmittelgaben
3D-/Gefäßanalyse
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
