CT des Skeletts
Radiologie · Computertomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Zeigt kortikale und trabekuläre Knochenstrukturen überlagerungsfrei und charakterisiert komplexe Frakturen, Destruktionen oder räumlich schwer beurteilbare Skelettbefunde. Die Bildgebung umfasst computertomographie des Skeletts.
Wann ist sie anwendbar?
Bei knöcherner Detailfrage, die Projektionsradiografie nicht ausreichend beantwortet; Untersuchungsfeld und Rekonstruktionen sind auf die betroffene Region auszurichten. Erforderliche Kernleistung: Computertomographie des Skeletts; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5373 | Kernposition | Computertomographie des Skeletts |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Ergänzende CT-Serie. Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse einschließlich gegebenenfalls 3D-Rekonstruktion. Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe. |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten Dauer. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346. |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel. Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Jede weitere intravenöse Hochdruckeinbringung bei liegendem Zugang. Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5373: Computertomographie des Skeletts
Skelettregion
Rekonstruktionsverfahren
Kontrastmittel sofern verwendet
Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
