CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA

Radiologie · Computertomographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichComputertomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5370
GOÄ-Abrechnung für CT des Kopfes einschließlich möglicher CTA

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Hirn, Liquorräume, Schädel und akute strukturelle Veränderungen im Kopf dar; eine zusätzliche CT-Angiographie wird nur bei eigenständiger Gefäßfrage ergänzt. Die Bildgebung umfasst computertomographie im Kopfbereich.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuter oder chronischer intrakranieller Fragestellung, etwa Blutung, Trauma, Raumforderung oder fokalem Defizit; Kontrastmittel und CTA richten sich nach der konkreten Verdachtsdiagnose und sind kein automatischer Bestandteil jeder Kopf-CT. Erforderliche Kernleistung: Computertomographie im Kopfbereich; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5370KernpositionComputertomographie im Kopfbereich
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie. Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputergestützte Analyse einschließlich gegebenenfalls 3D-Rekonstruktion. Nur bei selbständiger computergestützter Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; reine Bildbetrachtung, Standard-MPR oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz; je zugrunde liegender selbständiger CT-Leistung höchstens einmal.
GOÄ-Nr. 344Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu einer alternativen Kontrastmittelgabe.
GOÄ-Nr. 345Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten Dauer. Nur bei entsprechender tatsächlicher Durchführung; nicht zusätzlich zu Nr. 344 oder 346.
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel. Typisch bei druckinjizierter CT-Angiographie; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativJede weitere intravenöse Hochdruckeinbringung bei liegendem Zugang. Nur bei tatsächlich weiterer Hochdruckgabe.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5376

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1
GOÄ 344

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ct_iv_contrast
GOÄ 345

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ct_iv_contrast
GOÄ 346

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ct_iv_contrast
GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 346

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „CT von Abdomen und/oder Becken einschließlich CT-Angiographie oder virtueller Kolonographie“ sowie „CT von Hals/Thorax einschließlich Herz-CT oder Koronar-CT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5370: Computertomographie im Kopfbereich

Region und Scanprotokoll

Kontrastmittel und Phase(n)

rekonstruktive Analyse sofern berechnet

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für eine medizinisch notwendige ergänzende eigenständige CT-Serie; unabhängig von der Zahl zusätzlicher Serien höchstens einmal je Sitzung.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.