Radionuklidventrikulographie in Ruhe

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5420
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Radionuklidventrikulographie in Ruhe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst ventrikuläre Pumpfunktion und Wandbewegung hoch reproduzierbar in Ruhe beziehungsweise unter Belastung und ermöglicht quantitative Verlaufsvergleiche. Die Abklärung umfasst radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe.

Wann ist sie anwendbar?

Bei konkreter Frage nach globaler oder belastungsabhängiger Ventrikelfunktion, besonders wenn serielle Vergleichbarkeit relevant ist; Ruhe-, Stimulations- und First-pass-Anteile sind getrennt zu begründen. Erforderliche Kernleistung: Radionuklidventrikulographie in Ruhe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5420 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger symptombezogener körperlicher Untersuchung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur im Rahmen der GOÄ-Regeln.
GOÄ-Nr. 5420KernpositionRadionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
SACHKOSTENAuslage / SachkostenRadiopharmazeutikum für Radionuklidventrikulographie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und Stimulation mit zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung“ sowie „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und unter Stimulation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5420: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5420

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Radiopharmazeutikum für Radionuklidventrikulographie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Bei „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.