Radionuklidventrikulographie in Ruhe
Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Misst ventrikuläre Pumpfunktion und Wandbewegung hoch reproduzierbar in Ruhe beziehungsweise unter Belastung und ermöglicht quantitative Verlaufsvergleiche. Die Abklärung umfasst radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe.
Wann ist sie anwendbar?
Bei konkreter Frage nach globaler oder belastungsabhängiger Ventrikelfunktion, besonders wenn serielle Vergleichbarkeit relevant ist; Ruhe-, Stimulations- und First-pass-Anteile sind getrennt zu begründen. Erforderliche Kernleistung: Radionuklidventrikulographie in Ruhe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5420 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger symptombezogener körperlicher Untersuchung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur im Rahmen der GOÄ-Regeln. |
| GOÄ-Nr. 5420 | Kernposition | Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Radiopharmazeutikum für Radionuklidventrikulographie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und Stimulation mit zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung“ sowie „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und unter Stimulation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5420: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5420
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Radiopharmazeutikum für Radionuklidventrikulographie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Bei „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
