Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5420
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ in Betracht?

Für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5420 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ stehen Radionuklidventrikulographie, MUGA, Ejektionsfraktion, Wandbewegung, Herzfunktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5420KernpositionRadionuklid-Ventrikulographie zur quantitativen Bestimmung von Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe, ggf. mit EKG.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5420

Kernposition der Kombination

Radionuklid-Ventrikulographie zur quantitativen Bestimmung von Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe, ggf. mit EKG.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und Stimulation mit zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung“ sowie „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und unter Stimulation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Radionuklidventrikulographie, MUGA, Ejektionsfraktion, Wandbewegung

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5420: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5420

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5420 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5420). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage Radiopharmazeutikum für Radionuklidventrikulographie wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Bei „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


3.

Prüfpunkt 3

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5420 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Radionuklidventrikulographie in Ruhe mit quantitativer Funktionsbestimmung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und Stimulation mit zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung“ sowie „Radionuklidventrikulographie in Ruhe und unter Stimulation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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