Welche GOÄ-Ziffern sind für „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ in Betracht?
Für „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2394 als Kernposition. GOÄ-Nr. 445 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ stehen Rundstiellappen, Implantation, Modellierung, Lappenplastik, 2394. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2394 | Kernposition | Implantation eines Rundstiellappens – einschließlich Modellierung am Ort |
| GOÄ-Nr. 445 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Implantation eines Rundstiellappens – einschließlich Modellierung am Ort
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ sowie „Anlage eines Rundstiellappens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Rundstiellappen, Implantation, Modellierung, Lappenplastik
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2394: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2394
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2394 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2394). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 445 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2394. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ sowie „Anlage eines Rundstiellappens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
