Welche GOÄ-Ziffern sind für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2393
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Interimistische Implantation eines Rundstiellappens

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ in Betracht?

Für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2393 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ stehen Rundstiellappen, Zwischentransport, interimistisch, Lappenplastik, 2393. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2393KernpositionInterimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2393

Kernposition der Kombination

Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wie grenzt sich „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ sowie „Anlage eines Rundstiellappens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Rundstiellappen, Zwischentransport, interimistisch, Lappenplastik

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2393: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2393

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2393 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2393). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 443 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 443 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung

Dazu gehören:

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Anlage eines Rundstiellappens

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Augenlidplastik mit Hautlappen aus der Umgebung

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2393 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2393. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Implantation eines Rundstiellappens einschließlich Modellierung“ sowie „Anlage eines Rundstiellappens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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