Teilkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5426 und GOÄ-Nr. 5486
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Teilkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Zeigt regional erhöhten Knochenstoffwechsel und ergänzt bei Dreiphasentechnik Perfusions- und Blutpoolinformation zur Einordnung entzündlicher, traumatischer oder neoplastischer Prozesse. Die Bildgebung umfasst teilkörperskelettszintigraphie und Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei konkreter Such- oder Verlaufsfrage am Skelett; Ganz-/Teilkörperumfang, Phasen und SPECT-Zusatz richten sich nach Lokalisation und diagnostischem Bedarf. Erforderliche Kernleistungen: Teilkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5426KernpositionTeilkörperskelettszintigraphie – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite
GOÄ-Nr. 5486KernpositionSingle-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
SACHKOSTENAuslage / SachkostenKnochenaffines Radiopharmazeutikum. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ganzkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“ sowie „Teilkörperskelettszintigraphie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5426: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5426

GOÄ-Nr. 5486: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5486

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Knochenaffines Radiopharmazeutikum. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.