Gehirnszintigraphie mit SPECT

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5410 und GOÄ-Nr. 5486
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Gehirnszintigraphie mit SPECT

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bildet regionale zerebrale Perfusion oder Tracerbindung funktionell ab und macht Verteilungsmuster sichtbar, die strukturelle Bildgebung allein nicht zeigt. Die Bildgebung umfasst szintigraphische Untersuchung des Gehirns und Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klarer neurologischer Fragestellung mit erwartbarem Zusatznutzen, etwa zu Perfusion, Epilepsiefokus oder degenerativem Muster; Tracer, Zeitpunkt und quantitative Auswertung müssen zur Frage passen. Erforderliche Kernleistungen: Gehirnszintigraphie mit SPECT; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5410KernpositionSzintigraphische Untersuchung des Gehirns
GOÄ-Nr. 5486KernpositionSingle-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
SACHKOSTENAuslage / SachkostenRadiopharmazeutikum für Gehirnszintigraphie/SPECT. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ sowie „Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5410

GOÄ-Nr. 5486: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5486

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Radiopharmazeutikum für Gehirnszintigraphie/SPECT. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.