Welche GOÄ-Ziffern sind für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5410 und GOÄ-Nr. 5487
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ in Betracht?

Für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5410 und GOÄ-Nr. 5487 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ stehen DaT-SPECT, Dopamintransporter, Ioflupan, Parkinson, Tremor, Basalganglien. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5410KernpositionSzintigraphische Untersuchung des Gehirns
GOÄ-Nr. 5487KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter regionaler Quantifizierung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5410

Kernposition der Kombination

Szintigraphische Untersuchung des Gehirns

GOÄ 5487

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter regionaler Quantifizierung.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gehirnszintigraphie mit SPECT“ sowie „Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: DaT-SPECT, Dopamintransporter, Ioflupan, Parkinson

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5410

GOÄ-Nr. 5487: Nur bei tatsächlich durchgeführter regionaler Quantifizierung.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5410); GOÄ-Nr. 5487 (Nur bei tatsächlich durchgeführter regionaler Quantifizierung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage Radiopharmazeutikum für Dopamintransporter-SPECT wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Bei „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


3.

Prüfpunkt 3

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Gehirnszintigraphie mit SPECT

Dazu gehören:

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Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Dazu gehören:

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Ganzkörperskelettszintigraphie mit zusätzlicher SPECT

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5410 und GOÄ-Nr. 5487 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5410 und GOÄ-Nr. 5487. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Dopamintransporter-SPECT des Gehirns mit regionaler Quantifizierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Gehirnszintigraphie mit SPECT“ sowie „Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit zusätzlicher SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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