Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“.

FachgruppeNuklearmedizin
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ in Betracht?

Für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5415, GOÄ-Nr. 5416 und GOÄ-Nr. 5486 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ stehen V/Q-SPECT, Lungen-SPECT, Lungenembolie, Ventilation, Perfusion, SPECT/CT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5415KernpositionSzintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen -, insgesamt
GOÄ-Nr. 5416KernpositionSzintigraphische Untersuchung der Lungenbelüftung mit Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube
GOÄ-Nr. 5486KernpositionSingle-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5415

Kernposition der Kombination

Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen -, insgesamt

GOÄ 5416

Kernposition der Kombination

Szintigraphische Untersuchung der Lungenbelüftung mit Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube

GOÄ 5486

Kernposition der Kombination

Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie der Lunge“ sowie „Gehirnszintigraphie mit SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: V/Q-SPECT, Lungen-SPECT, Lungenembolie, Ventilation

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5415: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5415

GOÄ-Nr. 5416: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5416

GOÄ-Nr. 5486: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5486

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5415 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5415); GOÄ-Nr. 5416 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5416); GOÄ-Nr. 5486 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5486). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage Radiopharmaka für Ventilations-/Perfusions-SPECT wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Bei „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


3.

Prüfpunkt 3

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5415, GOÄ-Nr. 5416 und GOÄ-Nr. 5486 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5415, GOÄ-Nr. 5416 und GOÄ-Nr. 5486. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie mit SPECT“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ventilations- und Perfusionsszintigraphie der Lunge“ sowie „Gehirnszintigraphie mit SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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