Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Neuroradiologie
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ in Betracht?

Für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ stehen mechanische Thrombektomie, zerebrale Embolektomie, Schlaganfall, Stent Retriever. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIEKernpositionMikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE

Kernposition der Kombination

Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348

Analog bewertet zu: 5348

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“?

Hinweise zur Kombination

Kein originärer Ansatz der Nr. 5345, weil deren Leistungslegende eine arterielle Dilatation voraussetzt. Der BÄK-Ratgeber hält für die zerebrale mikrokathetergestützte Embolektomie einen Analogansatz der Nr. 5348 für zutreffend.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Verschlussgefäß
Zugangsweg
verwendetes Thrombektomiesystem
Reperfusionsergebnis
Komplikationen

Wie grenzt sich „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen ist „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: mechanische Thrombektomie, zerebrale Embolektomie, Schlaganfall, Stent Retriever

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE: Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348

Verschlussgefäß

Zugangsweg

verwendetes Thrombektomiesystem

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE (Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen ist „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.