Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ in Betracht?
Für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ stehen mechanische Thrombektomie, zerebrale Embolektomie, Schlaganfall, Stent Retriever. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE | Kernposition | Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348 |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen ist „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: mechanische Thrombektomie, zerebrale Embolektomie, Schlaganfall, Stent Retriever
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE: Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348
Verschlussgefäß
Zugangsweg
verwendetes Thrombektomiesystem
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE (Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie, analog Nr. 5348). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen ist „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
