Welche GOÄ-Ziffern sind für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ in Betracht?
Für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5358-COILING als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ stehen Coiling, Aneurysma, intrakraniell. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A5358-COILING | Kernposition | Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas, analog Nr. 5358 |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas, analog Nr. 5358
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Coiling, Aneurysma, intrakraniell
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. A5358-COILING: Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas, analog Nr. 5358
Aneurysmalokalisation
Coils/Adjunktivtechnik
angiographisches Ergebnis
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A5358-COILING (Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas, analog Nr. 5358). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A5358-COILING. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mikrokathetergestützte zerebrale endovaskuläre Embolektomie“ sowie „CT der gesamten Aorta“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
