Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ in Betracht?
Für „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 3 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ stehen eingehende Beratung, ästhetische Beratung 10 Minuten, Beratung mindestens 10 Minuten, ausführliche ästhetische Beratung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3 | Kernposition | Nur bei das gewöhnliche Maß übersteigender Beratung und nur als alleinige Leistung oder neben Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; nicht am selben Ansatz mit Injektion, Laser oder Operation kombinieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei das gewöhnliche Maß übersteigender Beratung und nur als alleinige Leistung oder neben Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; nicht am selben Ansatz mit Injektion, Laser oder Operation kombinieren.
Wie grenzt sich „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen ist „Ärztliche Beratung zu einer ästhetischen oder plastischen Behandlung“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: eingehende Beratung, ästhetische Beratung 10 Minuten, Beratung mindestens 10 Minuten, ausführliche ästhetische Beratung
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 3: Nur bei das gewöhnliche Maß übersteigender Beratung und nur als alleinige Leistung oder neben Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; nicht am selben Ansatz mit Injektion, Laser oder Operation kombinieren.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 3 (Nur bei das gewöhnliche Maß übersteigender Beratung und nur als alleinige Leistung oder neben Nr. 5, 6, 7, 8, 800…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ärztliche Beratung zu einer ästhetischen oder plastischen Behandlung
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 3 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eingehende ästhetische Beratung von mindestens zehn Minuten ohne Sonderleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen ist „Ärztliche Beratung zu einer ästhetischen oder plastischen Behandlung“. Dieses Thema besitzt einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
