Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ in Betracht?
Für „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1306 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ stehen Ptosis, Levatorverkürzung, Levator, Augenlid, 1306. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1306 | Kernposition | Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operation einer Ptosis“ sowie „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ptosis, Levatorverkürzung, Levator, Augenlid
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 1306: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1306
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1306 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1306). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Anlage eines Rundstiellappens
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1306. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ptosisoperation mit Levatorverkürzung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operation einer Ptosis“ sowie „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
