Welche GOÄ-Ziffern sind für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ in Betracht?
Für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2444 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ stehen Augenlid Magnet, Magnetimplantat Lid, Fazialisparese, Lidschluss, 2444. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2444 | Kernposition | Nur bei tatsächlicher Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da Nr. 2444 nicht im abschließenden Zuschlagskatalog steht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlicher Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da Nr. 2444 nicht im abschließenden Zuschlagskatalog steht.
Wie grenzt sich „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rekonstruktive Operation bei Fazialislähmung“ sowie „Implantation eines Hautexpanders“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Augenlid Magnet, Magnetimplantat Lid, Fazialisparese, Lidschluss
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 2444: Nur bei tatsächlicher Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da Nr. 2444 nicht im abschließenden Zuschlagskatalog steht.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2444 (Nur bei tatsächlicher Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid. Kein Zuschlag 442 bis 445 automatisch, da…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Rekonstruktive Operation bei Fazialislähmung
Dazu gehören:
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Implantation eines Hautexpanders
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Kostenlos testenFür „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2444 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2444. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rekonstruktive Operation bei Fazialislähmung“ sowie „Implantation eines Hautexpanders“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
