Operation eines After- oder Mastdarmrisses

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Operation eines After- oder Mastdarmrisses“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3219
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Operation eines After- oder Mastdarmrisses

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Unterbricht den Kreislauf aus Schleimhautdefekt, Schmerz und Sphinkterspasmus und ermöglicht die Abheilung einer chronischen Fissur. Der Eingriff umfasst operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses.

Wann ist sie anwendbar?

Bei chronischer, konservativ nicht abgeheilter Analfissur, ausgeprägtem Leidensdruck oder Komplikation nach Ausschluss sekundärer Ursachen. Erforderliche Kernleistung: Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Analfissur Operation, Fissurektomie, Afterriss operiert im Mittelpunkt. Anatomische Höhe, Ausdehnung und Operationsverfahren trennen Untersuchung, Ligatur, Sklerosierung und operative Therapie voneinander. Enthaltene Proktoskopien oder methodische Teilschritte dürfen nicht ein zweites Mal berechnet werden.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Operation eines After- oder Mastdarmrisses“ bildet GOÄ-Nr. 3219 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3219KernpositionOperation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operation eines After- oder Mastdarmrisses“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operation eines Mastdarmvorfalls bei analem oder perinealem Zugang“ und „Operation einer extrasphinkterischen Fistel oder Rundbogenfistel“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

analer oder rektaler Befund, Lage und Ausdehnung, Proktoskopiebefund, Operationsverfahren, Sphinkterbezug und Wundversorgung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Analfissur Operation, Fissurektomie, Afterriss operiert.

GOÄ-Nr. 3219: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Operation eines After- oder Mastdarmrisses. GOÄ-Nr. 3219 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine in der Leistungslegende enthaltene Proktoskopie wird zusätzlich berechnet oder unterschiedliche Hämorrhoidenverfahren werden ohne tatsächliche Kombination addiert.


2.

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Operation eines After- oder Mastdarmrisses“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.