Operation einer Steissbeinfistel

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Operation einer Steissbeinfistel“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2293
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
GOÄ-Abrechnung für Operation einer Steissbeinfistel

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt oder eröffnet einen entzündeten Pilonidalsinus in der Gesäßfalte und schafft Wundverhältnisse, die Sekretstau und erneutes Einwachsen von Haaren vermindern. Der Eingriff umfasst operation einer Steißbeinfistel.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischem, abszediertem oder chronisch sezernierendem Pilonidalsinus; akute Entlastung und definitive Sanierung sind zu unterscheiden, Ausdehnung und Wundverschluss richten sich nach Befund und Rezidivrisiko. Erforderliche Kernleistung: Operation einer Steißbeinfistel; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Steissbeinfistel, Pilonidalsinus, Sinus pilonidalis Operation im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Operation einer Steissbeinfistel“ bildet GOÄ-Nr. 2293 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2293KernpositionOperation einer Steißbeinfistel
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operation einer Steissbeinfistel“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operation an den Gallengaengen, gegebenenfalls mit Cholezystektomie“ und „Operation an der Leber, etwa Teilresektion oder Tumorexzision“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Steissbeinfistel, Pilonidalsinus, Sinus pilonidalis Operation.

GOÄ-Nr. 2293: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Operation einer Steissbeinfistel. GOÄ-Nr. 2293 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.


2.

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Operation einer Steissbeinfistel“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.