Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen

Psychiatrie und Psychotherapie · Erwachsenenpsychiatrie – Diagnostik

AbrechnungsfallAbhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik
FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichErwachsenenpsychiatrie – Diagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 801
GOÄ-Abrechnung für Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt Konsummuster, Abhängigkeit, Entzugs- und Organgefährdung und leitet daraus eine sichere Reduktion, Entgiftung und Rückfallbehandlung ab. Die Abklärung umfasst eingehende psychiatrische Untersuchung. Bei Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen werden Wirkstoff, Mischkonsum, Intoxikations- und Entzugsrisiko durch gezielte toxikologische Befunde geklärt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Kontrollverlust, Toleranz, Entzugssymptomen oder gesundheitlichen Folgen; Substanz, Dosis, Mischkonsum, Krampfrisiko und psychosoziale Stabilität bestimmen ambulantes oder stationäres Setting. Bei Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen werden Wirkstoff, Mischkonsum, Intoxikations- und Entzugsrisiko durch gezielte toxikologische Befunde geklärt.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 801KernpositionEingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin. Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3592Bedingt / alternativGamma-Glutamyltranspeptidase (GammaGlutamyltransferase, Gamma-GT). Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3594Bedingt / alternativGlutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST). Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3595Bedingt / alternativGlutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT). Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 4212Bedingt / alternativExogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening, qualitativ oder semiquantitativ. Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 4213Bedingt / alternativIdentifikation von exogenen Giften mittels aufwendiger Dünnschichtchromatographie mit standardkorrigierten Rf-Werten, je Untersuchung. Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Identifikation exogener Gifte nur bei entsprechend aufwendiger Untersuchung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Alkoholbezogene Störung – psychiatrische, körperliche und laborchemische Abklärung“ sowie „Bipolare Störung – psychiatrische Erstdiagnostik und somatische Basisabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

GOÄ-Nr. 801: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801

Substanz, Dosis, Konsumweg und letzter Konsum

Intoxikations-/Entzugssymptome

körperlicher Befund

konkrete toxikologische Fragestellung

Behandlungs- und Sicherheitsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 857

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Psychiatrie und Psychotherapie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.