Welche GOÄ-Ziffern sind für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ in Betracht?
Für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 801 als Kernposition. GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ stehen Opioide, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, Amphetamine, Substanzabhängigkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 801 | Kernposition | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3585 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3592 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3594 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3595 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 4212 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 4213 | Bedingt / alternativ | Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Identifikation exogener Gifte nur bei entsprechend aufwendiger Untersuchung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
Bedingte oder alternative Position
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Bedingte oder alternative Position
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Identifikation exogener Gifte nur bei entsprechend aufwendiger Untersuchung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Alkoholbezogene Störung – psychiatrische, körperliche und laborchemische Abklärung“ sowie „Bipolare Störung – psychiatrische Erstdiagnostik und somatische Basisabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Opioide, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 801: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801
Substanz, Dosis, Konsumweg und letzter Konsum
Intoxikations-/Entzugssymptome
körperlicher Befund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 801 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 801). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 857 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 857.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 857
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Psychiatrie und Psychotherapie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 801. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Abhängigkeit von Opioiden, Sedativa oder illegalen Substanzen – psychiatrische und toxikologische Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Alkoholbezogene Störung – psychiatrische, körperliche und laborchemische Abklärung“ sowie „Bipolare Störung – psychiatrische Erstdiagnostik und somatische Basisabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
