Duplexsonographie von Gefäßen am Körperstamm oder an den Extremitäten

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 404
GOÄ-Abrechnung für Duplexsonographie von Gefäßen am Körperstamm oder an den Extremitäten

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt Richtung und Geschwindigkeit des Blutflusses in peripheren Gefäßen und lokalisiert hämodynamisch relevante Stenosen, Verschlüsse oder Refluxstrecken. Die Bildgebung umfasst zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens und Ultraschalluntersuchung der ersten Gefäßregion als Organ im Sinne der GOÄ.

Wann ist sie anwendbar?

Bei arterieller Minderperfusion, venöser Stauung, Gefäßgeräusch, Seitenunterschied oder Verlaufskontrolle; untersuchte Gefäßabschnitte und Funktionsmanöver folgen der konkreten Frage. Erforderliche Kernleistungen: Duplexsonographie von Gefäßen am Körperstamm oder an den Extremitäten; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung der ersten Gefäßregion als Organ im Sinne der GOÄ. Untersuchte Gefäßregion in der Rechnung angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung einer weiteren Gefäßregion. Nur je tatsächlich zusätzlich untersuchter Gefäßregion; je Sitzung höchstens dreimal.
GOÄ-Nr. 401KernpositionZuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens, gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Nur zum Einfachsatz; nicht neben 644, 645 oder 649.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse. Nur bei tatsächlich zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse; nur zum Einfachsatz; nicht neben 644, 645 oder 649.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Anzahl: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung der ersten Gefäßregion als Organ im Sinne der GOÄ; Untersuchte Gefäßregion in der Rechnung angeben..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung einer weiteren Gefäßregion; Nur je tatsächlich zusätzlich untersuchter Gefäßregion; je Sitzung höchstens dreimal..

GOÄ-Nummer 401: Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens, gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung; Nur zum Einfachsatz; nicht neben 644, 645 oder 649..

GOÄ-Nummer 404: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse; Nur bei tatsächlich zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse; nur zum Einfachsatz; nicht neben 644, 645 oder 649..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.