Venographie einer Extremität mit ergänzenden Projektionen

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5330
GOÄ-Abrechnung für Venographie einer Extremität mit ergänzenden Projektionen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt venöse Abflusswege kontrastgestützt dar und lokalisiert Obstruktion, Kollateralen, Thrombosefolgen oder anatomische Besonderheiten für die weitere Behandlung. Die Bildgebung umfasst venographie einer Extremität und ergänzende Projektionen, insbesondere des zentralen Abflussgebiets, insgesamt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei spezieller venöser Abfluss- oder Interventionsfrage, die Duplex- beziehungsweise Schnittbilddiagnostik nicht ausreichend beantwortet; Region und zusätzliche Projektionen sind zu begründen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Venographie einer Extremität mit ergänzenden Projektionen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5330KernpositionVenographie einer Extremität
GOÄ-Nr. 5331Bedingt / alternativErgänzende Projektionen, insbesondere des zentralen Abflussgebiets, insgesamt. Nur bei tatsächlich ergänzenden Projektionen.
GOÄ-Nr. 344Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten. Nur wenn dies die tatsächlich erbrachte Kontrastmitteltechnik war; alternativ 345 oder 346.
GOÄ-Nr. 345Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten Dauer. Nur wenn dies die tatsächlich erbrachte Kontrastmitteltechnik war; alternativ 344 oder 346.
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung. Nur bei tatsächlicher Hochdruckeinbringung; alternativ 344 oder 345.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativJede weitere intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung über denselben Zugang. Nur nach 346 und für tatsächlich weitere eigenständige Hochdruckgaben.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse und Abbildung. Einmal je Untersuchungstag und nur zum Einfachsatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Anzahl: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5330: Venographie einer Extremität.

GOÄ-Nummer 5331: Ergänzende Projektionen, insbesondere des zentralen Abflussgebiets, insgesamt; Nur bei tatsächlich ergänzenden Projektionen..

GOÄ-Nummer 344: Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten; Nur wenn dies die tatsächlich erbrachte Kontrastmitteltechnik war; alternativ 345 oder 346..

GOÄ-Nummer 345: Intravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten Dauer; Nur wenn dies die tatsächlich erbrachte Kontrastmitteltechnik war; alternativ 344 oder 346..

GOÄ-Nummer 346: Intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung; Nur bei tatsächlicher Hochdruckeinbringung; alternativ 344 oder 345..

GOÄ-Nummer 347: Jede weitere intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung über denselben Zugang; Nur nach 346 und für tatsächlich weitere eigenständige Hochdruckgaben..

GOÄ-Nummer 5335: Computergestützte Analyse und Abbildung; Einmal je Untersuchungstag und nur zum Einfachsatz..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.