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GOÄ-Ziffer: 5335
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung
Einfachsatz
× 1
46.63 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
83.93 €
Höchstsatz
× 2.5
116.57 €
Punktzahl:
800
Ausschlussziffern:
5313
Wichtig:
Der Zuschlag nach Gebührenposition 5335 ist je Untersuchungstag unabhängig von der Zahl der Einzeluntersuchungen höchstens einmal und nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

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