Welche GOÄ-Ziffern sind für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5306
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Serienangiographie von Becken und beiden Beinen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ in Betracht?

Für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5306 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5307, GOÄ-Nr. 5308, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ stehen Beckenangiographie, Beinarterien, pAVK. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5306KernpositionSerienangiographie von Becken und beiden Beinen, erste Serie
GOÄ-Nr. 5307Bedingt / alternativZweite Serie
GOÄ-Nr. 5308Bedingt / alternativWeitere Serie(n)
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativNur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5306

Kernposition der Kombination

Serienangiographie von Becken und beiden Beinen, erste Serie

GOÄ 5307

Bedingte oder alternative Position

Zweite Serie

GOÄ 5308

Bedingte oder alternative Position

Weitere Serie(n)

GOÄ 5328

Bedingte oder alternative Position

Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5335

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.

Höchstzahl: 1

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Gefäßterritorium
Serienzahl
Stenosen/Verschlüsse
Analyse

Wie grenzt sich „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Beckenangiographie, Beinarterien, pAVK

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5306: Serienangiographie von Becken und beiden Beinen, erste Serie

Gefäßterritorium

Serienzahl

Stenosen/Verschlüsse

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5306 (Serienangiographie von Becken und beiden Beinen, erste Serie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5307 gilt zusätzlich: Zweite Serie.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5307 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zweite Serie


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Serienangiographie einer Extremität

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Großformatige Becken-/Beinangiographie

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5306 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5307, GOÄ-Nr. 5308, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5306. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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