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GOÄ-Ziffer: 5328
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
Einfachsatz
× 1
69.94 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
125.90 €
Höchstsatz
× 2.5
174.86 €
Punktzahl:
1
Ausschlussziffern:
5313
Wichtig:
Der Zuschlag nach Gebührenposition 5328 ist je Sitzung höchstens einmal und nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

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