Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen
Radiologie · Angiographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt Aorta und zentrale arterielle Abgänge serienangiographisch dar und erfasst Aneurysma, Dissektion, Stenose oder Blutungsquelle zeitaufgelöst. Die Bildgebung umfasst zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei konkreter zentralarterieller Fragestellung mit möglicher interventioneller Konsequenz; Ausdehnung, Serien und Kontrastmittelgabe sind auf das Zielgebiet zu begrenzen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5300 | Kernposition | Serienangiographie im Kopf-, Thorax- oder Abdominalbereich, erste Serie |
| GOÄ-Nr. 5301 | Bedingt / alternativ | Zweite und dritte Serie, bei Hirnarterien auch vierte bis sechste Serie. Je tatsächlich erbrachter qualifizierender Serie. |
| GOÄ-Nr. 5302 | Bedingt / alternativ | Weitere Serien über den Umfang der Nr. 5301 hinaus |
| GOÄ-Nr. 5328 | Bedingt / alternativ | Zuschlag für biplane Serienangiographie. Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5335 | Bedingt / alternativ | Computergestützte angiographische Analyse. Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 350 | Bedingt / alternativ | Intraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung. Nur bei tatsächlich selbständig erbrachter intraarterieller Kontrastmitteleinbringung und soweit nicht von einer interventionellen Komplexleistung ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 351 | Bedingt / alternativ | Selektive Katheterplatzierung und Kontrastmitteleinbringung zur Angiographie hirnversorgender Arterien. Nur bei tatsächlich selektiver zerebraler Angiographie; Höchstzahl und Kombinationsregeln der Nr. 351 beachten. |
| GOÄ-Nr. 357 | Bedingt / alternativ | Katheter-/Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung zur Übersichtsangiographie der Aorta. Nur bei tatsächlich entsprechender Aortographie; bei Kombination mit Nr. 351 Gebührenregel beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Phlebographie von Thorax oder Abdomen“ sowie „Serienangiographie einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5300: Serienangiographie im Kopf-, Thorax- oder Abdominalbereich, erste Serie
Gefäßterritorium
Katheterposition
Serienzahl
biplane Technik
Analyse
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5301 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Je tatsächlich erbrachter qualifizierender Serie.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
