Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ in Betracht?
Für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5300 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5301, GOÄ-Nr. 5302, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ stehen Serienangiographie, Arteriographie, Kopf, Thorax, Abdomen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5300 | Kernposition | Serienangiographie im Kopf-, Thorax- oder Abdominalbereich, erste Serie |
| GOÄ-Nr. 5301 | Bedingt / alternativ | Je tatsächlich erbrachter qualifizierender Serie. |
| GOÄ-Nr. 5302 | Bedingt / alternativ | Weitere Serien über den Umfang der Nr. 5301 hinaus |
| GOÄ-Nr. 5328 | Bedingt / alternativ | Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5335 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Serienangiographie im Kopf-, Thorax- oder Abdominalbereich, erste Serie
Bedingte oder alternative Position
Je tatsächlich erbrachter qualifizierender Serie.
Bedingte oder alternative Position
Weitere Serien über den Umfang der Nr. 5301 hinaus
Bedingte oder alternative Position
Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Phlebographie von Thorax oder Abdomen“ sowie „Serienangiographie einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Serienangiographie, Arteriographie, Kopf, Thorax
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5300: Serienangiographie im Kopf-, Thorax- oder Abdominalbereich, erste Serie
Gefäßterritorium
Katheterposition
Serienzahl
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5300 (Serienangiographie im Kopf-, Thorax- oder Abdominalbereich, erste Serie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5301 gilt zusätzlich: Je tatsächlich erbrachter qualifizierender Serie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5301 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Je tatsächlich erbrachter qualifizierender Serie.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Phlebographie von Thorax oder Abdomen
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Serienangiographie einer Extremität
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Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5300. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Phlebographie von Thorax oder Abdomen“ sowie „Serienangiographie einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
