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GOÄ-Ziffer: 5301
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
41.97 €
Höchstsatz
× 2.5
58.29 €
Wichtig:
Bei angiographischer Darstellung hirnversorgender Arterien ist auch die vierte, fünfte und sechste Serie jeweils nach Gebührenposition 5301 berechnungsfähig.

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