GOÄ-Ziffer 5301

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GOÄ – 5301

Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
41.97 €
Höchstsatz
× 2.5
58.29 €

1 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 5301 in 1 Fachrichtung

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5301

Radiologie

1 insgesamt

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Wichtig:
Bei angiographischer Darstellung hirnversorgender Arterien ist auch die vierte, fünfte und sechste Serie jeweils nach Gebührenposition 5301 berechnungsfähig.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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