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GOÄ-Ziffer 5301
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GOÄ – 5301
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
41.97 €
Höchstsatz
× 2.5
58.29 €
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Mit GOÄ-Ziffer 5301 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 5301 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5301
Radiologie
1 insgesamt- Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder AbdomenGOÄ 5300 · GOÄ 5301 · GOÄ 5302 · GOÄ 5328 · GOÄ 5335
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Wichtig:
Bei angiographischer Darstellung hirnversorgender Arterien ist auch die vierte, fünfte und sechste Serie jeweils nach Gebührenposition 5301 berechnungsfähig.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5300: Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brustund/oder Bauchraum, eine Serie
- GOÄ 5302: Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5300 und 5301, insgesamt
- GOÄ 5298: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
- GOÄ 5303: Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brustund Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5327, eine Serie
- GOÄ 5295: Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
- GOÄ 5304: Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie
