GOÄ-Ziffer 5304

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GOÄ – 5304

Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
20.98 €
Höchstsatz
× 2.5
29.14 €
Punktzahl:
200
Wichtig:
Bei angiographischer Darstellung hirnversorgender Arterien ist auch die vierte, fünfte und sechste Serie jeweils nach Gebührenposition 5304 berechnungsfähig.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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