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GOÄ-Ziffer 5304
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GOÄ – 5304
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
20.98 €
Höchstsatz
× 2.5
29.14 €
Wichtig:
Bei angiographischer Darstellung hirnversorgender Arterien ist auch die vierte, fünfte und sechste Serie jeweils nach Gebührenposition 5304 berechnungsfähig.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5303: Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brustund Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5327, eine Serie
- GOÄ 5305: Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5303 und 5304, insgesamt
- GOÄ 5302: Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5300 und 5301, insgesamt
- GOÄ 5306: Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie
- GOÄ 5301: Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie
- GOÄ 5307: Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5306
