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GOÄ-Ziffer: 5304
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
20.98 €
Höchstsatz
× 2.5
29.14 €
Wichtig:
Bei angiographischer Darstellung hirnversorgender Arterien ist auch die vierte, fünfte und sechste Serie jeweils nach Gebührenposition 5304 berechnungsfähig.
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