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GOÄ-Ziffer: 5308
Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5306 und 5307, insgesamt
Einfachsatz
× 1
46.63 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
83.93 €
Höchstsatz
× 2.5
116.57 €
Wichtig:
Erfolgen Leistungen nach den Gebührenpositionen 5306 bis 5308 zeitlich zusammen mit einer oder mehreren Leistungen nach den Gebührenpositionen 5300 bis 5305, sind die Gebührenpositionen 5306 bis 5308 nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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