Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang
Radiologie · Angiographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt Gefäßlumen, Kollateralen und hämodynamisch relevante Engstellen kontrastgestützt dar und schafft bei Interventionen zugleich die anatomische Arbeitsgrundlage. Die Bildgebung umfasst serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang und Weitere Serie der weiteren Extremität.
Wann ist sie anwendbar?
Bei begründetem Verdacht auf behandlungsrelevante Gefäßpathologie oder konkreter Interventionsplanung nach Abwägung weniger invasiver Voruntersuchungen und des Kontrastmittelrisikos. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5311 | Kernposition | Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang |
| GOÄ-Nr. 5312 | Bedingt / alternativ | Weitere Serie(n) der weiteren Extremität |
| GOÄ-Nr. 5328 | Bedingt / alternativ | Biplaner Zuschlag. Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5335 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse. Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 350 | Bedingt / alternativ | Intraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung. Nur bei tatsächlich selbständig erbrachter Kontrastmitteleinbringung; bei interventionellen Komplexleistungen Ausschlüsse beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5311: Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang
zweite Extremität und Seite
Serienzahl
Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5312 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Weitere Serie(n) der weiteren Extremität
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
