Welche GOÄ-Ziffern sind für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5311
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5312, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ in Betracht?

Für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5311 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5312, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ stehen weitere Extremität, Angiographie beidseits. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5311KernpositionSerienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang
GOÄ-Nr. 5312Bedingt / alternativWeitere Serie(n) der weiteren Extremität
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativNur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5311

Kernposition der Kombination

Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang

GOÄ 5312

Bedingte oder alternative Position

Weitere Serie(n) der weiteren Extremität

GOÄ 5328

Bedingte oder alternative Position

Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5335

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.

Höchstzahl: 1

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

zweite Extremität und Seite
Serienzahl
Befund

Wie grenzt sich „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: weitere Extremität, Angiographie beidseits

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5311: Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang

zweite Extremität und Seite

Serienzahl

Befund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5311 (Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5312 gilt zusätzlich: Weitere Serie(n) der weiteren Extremität.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5312 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Weitere Serie(n) der weiteren Extremität


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5311 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5312, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5311. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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