Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang

Radiologie · Angiographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5311
GOÄ-Abrechnung für Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Gefäßlumen, Kollateralen und hämodynamisch relevante Engstellen kontrastgestützt dar und schafft bei Interventionen zugleich die anatomische Arbeitsgrundlage. Die Bildgebung umfasst serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang und Weitere Serie der weiteren Extremität.

Wann ist sie anwendbar?

Bei begründetem Verdacht auf behandlungsrelevante Gefäßpathologie oder konkreter Interventionsplanung nach Abwägung weniger invasiver Voruntersuchungen und des Kontrastmittelrisikos. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5311KernpositionSerienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang
GOÄ-Nr. 5312Bedingt / alternativWeitere Serie(n) der weiteren Extremität
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativBiplaner Zuschlag. Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse. Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 350Bedingt / alternativIntraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung. Nur bei tatsächlich selbständig erbrachter Kontrastmitteleinbringung; bei interventionellen Komplexleistungen Ausschlüsse beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5328

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1
GOÄ 5335

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5311: Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang

zweite Extremität und Seite

Serienzahl

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5312 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Weitere Serie(n) der weiteren Extremität

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.