Serienangiographie einer Extremität

Radiologie · Angiographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5309
GOÄ-Abrechnung für Serienangiographie einer Extremität

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt die Gefäße einer Extremität selektiv dar und bestimmt Ort, Länge und Kollateralisation einer Läsion für konservative, interventionelle oder operative Planung. Die Bildgebung umfasst serienangiographie einer Extremität, erste Serie und Weitere Serie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei regionaler arterieller Gefäßfrage mit erwartbarer Behandlungsfolge; weitere Extremitäten oder Zusatzserien benötigen jeweils eine eigene medizinische Begründung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Serienangiographie einer Extremität, erste Serie und Weitere Serie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5309KernpositionSerienangiographie einer Extremität, erste Serie
GOÄ-Nr. 5310Bedingt / alternativWeitere Serie(n)
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativBiplaner Zuschlag. Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse. Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 350Bedingt / alternativIntraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung. Nur bei tatsächlich selbständig erbrachter Kontrastmitteleinbringung; bei interventionellen Komplexleistungen Ausschlüsse beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5328

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1
GOÄ 5335

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5309: Serienangiographie einer Extremität, erste Serie

Extremität und Seite

Serienzahl

Gefäßbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5310 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Weitere Serie(n)

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.