Welche GOÄ-Ziffern sind für „Serienangiographie einer Extremität“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Serienangiographie einer Extremität“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5309
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5310, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Serienangiographie einer Extremität

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Serienangiographie einer Extremität“ in Betracht?

Für „Serienangiographie einer Extremität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5309 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5310, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Serienangiographie einer Extremität“ stehen Extremitätenangiographie, Armarterien, Beinarterien. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5309KernpositionSerienangiographie einer Extremität, erste Serie
GOÄ-Nr. 5310Bedingt / alternativWeitere Serie(n)
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativNur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Serienangiographie einer Extremität“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5309

Kernposition der Kombination

Serienangiographie einer Extremität, erste Serie

GOÄ 5310

Bedingte oder alternative Position

Weitere Serie(n)

GOÄ 5328

Bedingte oder alternative Position

Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik zu Nrn. 5300 bis 5327; einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5335

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.

Höchstzahl: 1

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Serienangiographie einer Extremität“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Extremität und Seite
Serienzahl
Gefäßbefund

Wie grenzt sich „Serienangiographie einer Extremität“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Serienangiographie einer Extremität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Serienangiographie einer Extremität“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Extremitätenangiographie, Armarterien, Beinarterien

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5309: Serienangiographie einer Extremität, erste Serie

Extremität und Seite

Serienzahl

Gefäßbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Serienangiographie einer Extremität“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Serienangiographie einer Extremität“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5309 (Serienangiographie einer Extremität, erste Serie). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5310 gilt zusätzlich: Weitere Serie(n).


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Serienangiographie einer Extremität“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5310 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Weitere Serie(n)


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Serienangiographie einer Extremität“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Serienangiographie einer Extremität“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5309 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5310, GOÄ-Nr. 5328 und GOÄ-Nr. 5335 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5309. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Serienangiographie einer Extremität“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Serienangiographie von Becken und beiden Beinen“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.