Phlebographie von Thorax oder Abdomen
Radiologie · Angiographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt venöse Abflusswege kontrastgestützt dar und lokalisiert Obstruktion, Kollateralen, Thrombosefolgen oder anatomische Besonderheiten für die weitere Behandlung. Die Bildgebung umfasst röntgenuntersuchung der Venen im Thorax- oder Abdominalbereich.
Wann ist sie anwendbar?
Bei spezieller venöser Abfluss- oder Interventionsfrage, die Duplex- beziehungsweise Schnittbilddiagnostik nicht ausreichend beantwortet; Region und zusätzliche Projektionen sind zu begründen. Erforderliche Kernleistung: Röntgenuntersuchung der Venen im Thorax- oder Abdominalbereich; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5329 | Kernposition | Röntgenuntersuchung der Venen im Thorax- oder Abdominalbereich |
| GOÄ-Nr. 5335 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse. Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Jede weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang. Nur nach Nr. 346 und nur für eine tatsächlich weitere Hochdruckgabe. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Zentrale Serienangiographie von Kopf, Thorax oder Abdomen“ sowie „Phlebographie einer Extremität“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5329: Röntgenuntersuchung der Venen im Thorax- oder Abdominalbereich
Venengebiet
Kontrastmittel
Thrombose/Stenose/Kollateralen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5335 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher computergestützter Analyse und Abbildung zu Nrn. 5300 bis 5331; einmal je Untersuchungstag und nur zum einfachen Gebührensatz.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
