Welche GOÄ-Ziffern sind für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Großformatige Becken-/Beinangiographie“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5313
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Großformatige Becken-/Beinangiographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ in Betracht?

Für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5313 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ stehen Großkassette, Becken Bein Gefäße, Angiographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5313KernpositionAusschlüsse zu den Serienangiographien beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5313

Kernposition der Kombination

Ausschlüsse zu den Serienangiographien beachten.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 5313 ist neben den Nrn. 5300 bis 5312 sowie 5315 bis 5339 nicht berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Aufnahmegebiet
Technik
Gefäßbefund

Wie grenzt sich „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Phlebographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Großkassette, Becken Bein Gefäße, Angiographie

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5313: Ausschlüsse zu den Serienangiographien beachten.

Aufnahmegebiet

Technik

Gefäßbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Großformatige Becken-/Beinangiographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5313 (Ausschlüsse zu den Serienangiographien beachten). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Phlebographie einer Extremität

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Lymphographie

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5313 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5313. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Großformatige Becken-/Beinangiographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Phlebographie einer Extremität“ sowie „Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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