Embolisation von Venen
Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt einen bildgebend lokalisierten Befund minimalinvasiv und nutzt die Echtzeitkontrolle für sicheren Zugang, Lageprüfung und unmittelbare Erfolgskontrolle. Die Behandlung umfasst embolisation von Venen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei technisch zugänglichem Befund mit klarer therapeutischer Zielsetzung, wenn minimalinvasiver Nutzen, Blutungs-/Infektionsrisiko und eine chirurgische Alternative abgewogen wurden. Erforderliche Kernleistung: Embolisation von Venen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 sind ausgeschlossen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5360 | Kernposition | Embolisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang. 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 sind ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 408 | Bedingt / alternativ | Transluminale Sonographie nach Gefäßkathetereinbringung. Nur bei tatsächlich zusätzlicher intravaskulärer Sonographie und soweit medizinisch selbständig. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5360: Embolisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 sind ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie nach Gefä ßkathetereinbringung; Nur bei tatsächlich zusätzlicher intravaskulärer Sonographie und soweit medizinisch selbständig..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
