Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen
Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erweitert beziehungsweise eröffnet einen hämodynamisch relevanten venösen Engpass und verbessert dadurch Abstrom, Zugangsleistung oder venöse Entstauung. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen und Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei symptomatischer oder funktionell relevanter venöser Stenose beziehungsweise Okklusion nach bildgebender Sicherung und Prüfung von Ursache, Dauer und Interventionsziel. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5353 | Kernposition | Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang. Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5354 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen. Nur insgesamt einmal bei tatsächlich mehr als zwei behandelten Venen. |
| GOÄ-Nr. 5355 | Bedingt / alternativ | Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA. Nur bei tatsächlicher Gefäßstütze oder alternativer Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 408 | Bedingt / alternativ | Transluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters. Nur bei tatsächlich zusätzlich erbrachter intravaskulärer/transluminaler Sonographie; je Sitzung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5353: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang; Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 5354: Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen; Nur insgesamt einmal bei tatsächlich mehr als zwei behandelten Venen..
GOÄ-Nummer 5355: Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; Nur bei tatsächlicher Gefäßstütze oder alternativer Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters; Nur bei tatsächlich zusätzlich erbrachter intravaskulärer/transluminaler Sonographie; je Sitzung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
