Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

AbrechnungsfallPerkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen mit optionalem Mehrgefäßeingriff, Stent und intravaskulärem Ultraschall
FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5353
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5354, GOÄ-Nr. 5355 und GOÄ-Nr. 408
GOÄ-Abrechnung für Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen mit optionalem Mehrgefäßeingriff, Stent und intravaskulärem Ultraschall

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert beziehungsweise eröffnet einen hämodynamisch relevanten venösen Engpass und verbessert dadurch Abstrom, Zugangsleistung oder venöse Entstauung. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen und Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer oder funktionell relevanter venöser Stenose beziehungsweise Okklusion nach bildgebender Sicherung und Prüfung von Ursache, Dauer und Interventionsziel. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5353KernpositionPerkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang. Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5354Bedingt / alternativZuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen. Nur insgesamt einmal bei tatsächlich mehr als zwei behandelten Venen.
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativGefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA. Nur bei tatsächlicher Gefäßstütze oder alternativer Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 408Bedingt / alternativTransluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters. Nur bei tatsächlich zusätzlich erbrachter intravaskulärer/transluminaler Sonographie; je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5353: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang; Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 5354: Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen; Nur insgesamt einmal bei tatsächlich mehr als zwei behandelten Venen..

GOÄ-Nummer 5355: Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; Nur bei tatsächlicher Gefäßstütze oder alternativer Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters; Nur bei tatsächlich zusätzlich erbrachter intravaskulärer/transluminaler Sonographie; je Sitzung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.