Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

AbrechnungsfallPerkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien mit optionalem Mehrgefäßeingriff, Stent, Lyse und intravaskulärem Ultraschall
FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5345
GOÄ-Abrechnung für Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien mit optionalem Mehrgefäßeingriff, Stent, Lyse und intravaskulärem Ultraschall

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert oder eröffnet eine hämodynamisch relevante arterielle Engstelle minimalinvasiv und kontrolliert das Ergebnis unmittelbar bildgebend. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation nichtkoronarer Arterien.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer arterieller Stenose oder Okklusion mit passender Anatomie, wenn Nutzen für Perfusion, Organfunktion oder Wundheilung das Interventionsrisiko überwiegt. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation nichtkoronarer Arterien.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5345KernpositionPerkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation nichtkoronarer Arterien einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang. Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen; 14-Tage-Regel für zusätzliche 5300 bis 5313 beachten.
GOÄ-Nr. 5346Bedingt / alternativZuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien. Nur insgesamt einmal bei tatsächlich mehr als zwei behandelten Arterien.
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativGefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur PTA. Nur bei tatsächlicher Gefäßstütze oder alternativer Angioplastiemethode zusätzlich zur PTA; 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5351Bedingt / alternativLysebehandlung über mehr als eine Stunde. Nur bei tatsächlich ergänzender Lyse mit einer Dauer von mehr als einer Stunde.
GOÄ-Nr. 408Bedingt / alternativTransluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters. Nur wenn tatsächlich zusätzlich eine intravaskuläre/transluminale Sonographie erbracht wurde; je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5345: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation nichtkoronarer Arterien einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang; Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen; 14-Tage-Regel für zusätzliche 5300 bis 5313 beachten..

GOÄ-Nummer 5346: Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien; Nur insgesamt einmal bei tatsächlich mehr als zwei behandelten Arterien..

GOÄ-Nummer 5355: Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur PTA; Nur bei tatsächlicher Gefäßstütze oder alternativer Angioplastiemethode zusätzlich zur PTA; 344 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5327 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 5351: Lysebehandlung über mehr als eine Stunde; Nur bei tatsächlich ergänzender Lyse mit einer Dauer von mehr als einer Stunde..

GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters; Nur wenn tatsächlich zusätzlich eine intravaskuläre/transluminale Sonographie erbracht wurde; je Sitzung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.